CUBE Supreme RT Hybrid Pro 500 Größe EE 58cm L red black Modell 2022

Artikelnummer: 532161 / 15980

EAN: 532161 / 15980

Kategorie: E-Bikes


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CUBE Supreme RT Hybrid Pro 50Größe EE 58cm L  red black Modell 2022

Oft sind es die kleinen Details, die den feinen Unterschied ausmachen. Bei der Entwicklung unseres brandneuen Supreme RT Hybrid Pro wurde viel Wert auf Komfort und Sicherheit gelegt und deshalb ein durchdacht designter Rahmen mit einem geschmeidig arbeitenden Bosch Motor kombiniert. Dazu kommen eine komfortable Federgabel und eine gefederte Sattelstütze sowie breite, griffige Continental Contact Urban Reifen. Außerdem treffen hier leistungsstarke hydraulische Shimano Scheibenbremsen auf das einfache Handling einer Rücktrittbremse - für sicheres Verzögern und Anhalten bei jedem Wetter. Apropos Wetter: Dank langer Schutzbleche bleiben die Klamotten immer sauber und trocken. Einfach zu bedienen und extrem wartungsarm: die 8-Gang Nexus Schaltung von Shimano. Der semi-integrierte Gepäckträger, die Lichtanlage und der Seitenständer machen das Bike bereit für den ultimativen Allround-Einsatz. Schlicht, elegant, sicher, praktisch - so lässt sich der neue Supreme Hybrid Rahmen wohl am besten beschreiben. Dank Powertube Design fügt sich der Bosch Motor harmonisch in den Rahmen ein, was für einen schlanken Look und supereinfaches Handling sorgt. Außerdem macht dieser Tiefeinsteiger seinem Namen alle Ehre - bequemes und schnelles Aufsitzen und Losradeln sind damit selbstverständlich. Zugunsten erstklassiger Lenkpräzision, einfachem, intuitivem Handling sowie Robustheit haben wir uns für ein konifiziertes Steuerrohr entschieden. Wir haben auch einen semi-integrierten Gepäckträger verbaut. Zudem wurde das Chassis speziell für die Verwendung mit einer wartungsarmen Nabenschaltung konzipiert. Praktisch und funktionell ist gut, aber nicht alles. Für einen authentischen, eleganten Look haben wir unser Smooth Welding Verfahren angewendet.

Der Preis für dein Bike ist inklusive:

- 19% Mehrwertsteuer
- Prüfzertifikat laut Herstellerliste
- Übergabeinspektion
- Überführung und Nebenkosten des Herstellers
- inklusive Anlieferung

Technische Daten:

Rahmen:  Aluminium Superlite, Comfort Ride Geometry, Tapered Headtube, Premium Comfort And Safety, Semi-Integrated Carrier, Full Integrated Battery, Slider Dropout
Rahmenmaterial:  Aluminium
Rahmendesign:  Tiefeinsteiger
Größen:  Easy Entry: XS (46cm), S (50cm), M (54cm), L (58cm)
Motor:  Bosch Drive Unit Performance Generation 3 (65Nm) Cruise (250Watt)
Motor Drehmoment:  65 Newtonmeter
Akku:  Bosch PowerTube 500
Akkukapazität:  500Wh
E Bike Display:  Bosch Intuvia
Ladegerät:  Bosch 2A
Gabel:  SR Suntour NEX-E25 NLO, 50mm, Lockout
Federweg Gabel:  50 mm
Bremsentyp:  hydraulische Scheibenbremse
Bremse:  Shimano Deore BR-M6000, Hydr. Disc Brake (180/160)
Schaltungsart:  Mechanisch
Schalthebel:  Shimano Nexus SL-C6000-8, Revoshift
Pedale:  Im Lieferumfang sind keine Pedale enthalten
Kurbelgarnitur:  ACID E-Crank, 165mm, 40T
Kette:  KMC Z610
Steuersatz:  ACROS AZF-1039, 1 1/8" straight, Top Zero-Stack 1 1/8" (ZS 44mm), Bottom Zero-Stack 1 1/2" (ZS 56mm)
Nabe vorn:  Shimano HB-TX505, QR, Centerlock
Nabe hinten:  Shimano Nexus SG-C6001-8CD, 8-Speed, 5-Bolt, Coaster Brake, Nut
Nabenritzel:  Shimano Nexus, 20T
Felgen:  CUBE EX23, 36H, Disc, Tubeless Ready
Reifen:  Conti Contact Urban, 50-622
Schutzblech:  ACID 56 BB-Mount
Vorbau:  CUBE Comfort Stem Pro, 31.8mm, Adjustable
Lenker:  CUBE Comfort Shape Bar
Griffe:  RFR Comfort
Sattelstütze:  CUBE Suspension Seatpost HD, 30.9mm
Sattelklemme:  CUBE Screwlock, 36mm
Sattel:  Natural Fit Shen
Gepäckträger:  ACID Semi-Integrated Carrier, ACID RILink Adapter Compatible
Rücklicht:  ACID Mudguard Rear Light PRO-E, 12V, DC
Scheinwerfer:  ACID Front Light PRO-E 60, 12V, DC
Ständer:  ACID Pro Flat Mount Kickstand
Glocke:  Easy Bell
Kategorie:  City & Tour
Saison:  2022
Linie:  Pro
Serie:  Supreme Hybrid

Durch die von Covid19 verursachten Probleme in den Lieferketten, kann das Bike mit Abweichungen in Farbe und Ausstattung ausgeliefert werden.

BITTE BEACHTEN UND LESEN

* Fahrräder in Deutschland werden komplett montiert geliefert.

* Fahrräder ausserhalb von Deutschland werden in Kartons geliefert und sind NICHT vollständig montiert.

* Die Rücksendekosten trägt IMMER der Kunde

* Anlieferung und Abwicklung kann zwischen 15 - 20 Werktagen in Deutschland dauern.

* Ausserhalb von Deutschland, kann die Lieferzeit abweichen

* Wir Takten die Anlieferung mit unserer Fahrradspedition ökologisch sinnvoll ein. Die Fahrräder sind lagernd!

* Fahrräder werden ausserhalb der Europäischen Union NICHT zurückgenommen.

* Ausserhalb der Europäischen Union fallen separate Zollgebühren an, welche der Kunde separat zahlen muss.

* Benutzte Fahrräder sind generell von der Rückgabe und dem Widerruf ausgeschlossen

* Unverbindliche Preisempfehlung inkl. derzeit gesetzlicher MwSt. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.



Farbe Fahrräder: rot schwarz
Fahrrad Typ: TREKKING E-BIKE
EBike Akku: 500 Watt
Fahrrad Modelljahr: 2022
E-Bike Leistung: 65NM 50NM

Kundenbetreuung

Die ausführlichen Artkelbeschreibungen, Bilder und Videos geben in der Regel ausreichende Produktinformationen. Bei individuellen Wünschen und Fragen kannst Du uns gerne per Email (info@bikkon.de) oder Telefon +49 (0)34 23 / 65 89 81 kontaktieren. Es stehen Dir montags bis freitags von 09.00 - 16.00 Uhr kompetente Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite und werden Dir Deine Anfragen zeitnah beantworten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen

Neuwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge)

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf  2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Preise

Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) sind im Kaufpreis enthalten.

- Überführung
- 19% Mehrwertsteuer
- Lieferung per Spedition innerhalb Deutschland ohne Aufpreis
- 1 Jahr Mobilitätsgarantie
- Übergabeinspektion (bis 10 km Probefahrt)
- Prüfzertifikat laut Herstellerliste
- Produktpräsentation / Einweisung vor Ort bei Übergabe
- 24 Monate Garantie laut Hersteller (bei Kawasaki 48 Monate gegen Aufpreis möglich)

Für EU und Nicht-EU Länder unterliegen die Anlieferungskosten den jeweiligen Zollbestimmungen und Preise.

III. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

4. Abschnitt VII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII Haftung.

VIII. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IX. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

X. Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge, Versicherungsverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:

Klingenberger & Kehl GbR
Dresdner Str. 10
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Deutschland
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Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.

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