KTM Factory-Zylinderkopf-Brennraumeinsatz
- Speziell für Cross Country Anwendung entwickelt
- Gefertigt aus hochwertigstem Aluminium
- Mit serienmäßiger Brennraumform
- Material: Aluminium
- Specially developed for cross country use
- Made of high quality aluminum
- With standard combustion chamber shape
- Material: aluminum
Bei Fragen sende uns Bitte deine Fahrgestellnummer. Das vereinfacht die Suche! Danke! For questions please send us your chassis number. This simplifies the search! Thank you!Article No Description Model Variant F7375P3 250 XC-W 2016 US F7375O3 250 XC-W 2015 US F7375N3 250 XC-W 2014 US F7375M3 250 XC-W 2013 US 7375L3 250 XC-W 2012 US 7375K3 250 XC-W 2011 US 7375J3 250 XC-W 2010 US 7376I3 250 XC-W 2009 ZA 7375I3 250 XC-W 2009 US 7376H3 250 XC-W 2008 ZA 7375H3 250 XC-W 2008 US 7375G3 250 XC-W 2007 US 7376G3 250 XC-W 2007 ZA F6375P5 250 XC 2016 EU,US F6375O5 250 XC 2015 EU,US F6375N5 250 XC 2014 EU,US F6375M5 250 XC 2013 EU,US 6375L0 250 XC 2012 EU,US 6375K0 250 XC 2011 EU,US 6375J0 250 XC 2010 US 6375I0 250 XC 2009 US 6375H0 250 XC 2008 US 6375G0 250 XC 2007 US F6375O0 250 SX 2015 US F6301O0 250 SX 2015 EU F6301N0 250 SX 2014 EU F6375N0 250 SX 2014 US F6301M0 250 SX 2013 EU F6375M0 250 SX 2013 US 6301K0 250 SX 2011 EU 6301J0 250 SX 2010 EU 6301I0 250 SX 2009 EU 6301H0 250 SX 2008 EU 6301G0 250 SX 2007 EU F7303P2 250 EXC Six Days 2016 EU F7303O2 250 EXC Six Days 2015 EU F7303N2 250 EXC Six Days 2014 EU F7303M2 250 EXC Six Days 2013 EU 7303L2 250 EXC Six Days 2012 EU 7303K2 250 EXC Six Days 2011 EU 7303J2 250 EXC Six Days 2010 EU 7303I2 250 EXC Six Days 2009 EU 7303H2 250 EXC Six Days 2008 EU 7303G2 250 EXC Six Days 2007 EU 7303K7 250 EXC Factory Edition 2011 EU F7303P6 250 EXC 2016 EU F7360P6 250 EXC 2016 AU F7303O6 250 EXC 2015 EU F7360O6 250 EXC 2015 AU F7360N6 250 EXC 2014 AU F7303N6 250 EXC 2014 EU F7303M6 250 EXC 2013 EU F7360M6 250 EXC 2013 AU 7303L6 250 EXC 2012 EU 7360L6 250 EXC 2012 AU 7303K6 250 EXC 2011 EU 7360K6 250 EXC 2011 AU 7360J6 250 EXC 2010 AU 7303J6 250 EXC 2010 EU 7303I0 250 EXC 2009 EU 7360I0 250 EXC 2009 AU 7303H0 250 EXC 2008 EU 7360H0 250 EXC 2008 AU 7303G0 250 EXC 2007 EU 7360G0 250 EXC 2007 AU
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1. Der Käufer ist unterrichtet, das die gewünschte Ware ausdrücklich für den Kunden beim Hersteller bestellt wird, da es sich bei den originalen Ersatzteilen um reine Fachhandelsware handelt. Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um Lagerware.
2. Der Verkäufer leitet die Widereinlagerungsgebühr des Herstellers bei Rücksendung der Ware an den Kunden weiter. Die Einlagerungsgebühr kann bis zu 25% des Kaufpreises betragen. Bei schadhafter oder defekter Ware, wird der komplette Verkaufspreis erstattet.
3. Die Lieferzeit beträgt zwischen 8 und 10 Werktagen nach Zahlungseingang.
For foreign customers, the return and the exchange is excluded, except when defective sent articles!
Motorrad Zubehör: | KTM Motorteile |
Gewicht: | 1,00 Kg |
Bei der großen Auswahl an Ersatzteilen und Tuning-Teilen kann man schnell den Überblick verlieren. Man wird unsicher ob man wirklich das richtige Produkt passend zu seiner Maschine bestellt. Das ist verständlich!
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Delivery free "NON EU" up to 10 kg = 39.90 €
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1. Der Käufer ist unterrichtet, das www.bikkon.de die gewünschte Ware ausdrücklich für den Kunden beim Hersteller bestellt, da es sich bei den originalen Ersatzteilen um reine Fachhandelsware handelt.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
3. Kann der Verkäufer Schadensersatz bei Rücksendung der Ware (Einlagerungsgebühr) verlangen, kan bis zu 20% des Kaufpreises betragen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 20% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. V. Sachmangel1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund der Gesetzlage zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.4. Abschnitt V, Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI Haftung. VI. Haftung1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschließend geregelt.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. VIII. Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge, Versicherungsverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:
Klingenberger & Kehl GbR
Dresdner Str. 10
D-04720 Döbeln
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