KTM Karbon Auspuffschutz

Artikelnummer: SXS07300510

KTM Karbon Auspuffschutz

Kategorie: KTM 300 XC


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KTM Karbon Auspuffschutz

WUSSTEST DU SCHON über die besonderen Eigenschaften des Werkstoffes Karbon Bescheid?

- Extrem leicht: um 80 % leichter als Stahl bei gleicher Belastbarkeit
- Sehr stabil: 4-mal belastbarer als Aluminium
- Top Steifigkeit und Festigkeit
- Korrosionsfreiheit
- Hohe Dauertemperaturbeständigkeit
- Geringe Wärmedehnung
- Und nicht zuletzt: eine coole Optik

Der federleichte Karbonschutz für die maximale Lebensdauer deines Auspuffs. Durch die großflächige Abdeckung idealer Schutz vor aufgewirbelten Steinen, Ästen etc.

ModellnummerModell
7360D0250 EXC  2004
7375D3250 EXC  2004
7322D0250 EXC  2004
7303D0250 EXC  2004
7303E0250 EXC 2005
7322E0250 EXC 2005
7360E0250 EXC 2005
7375E3250 EXC 2005
7360F0250 EXC 2006
7303F0250 EXC 2006
7303G0250 EXC 2007
7360G0250 EXC 2007
7303H0250 EXC 2008
7360H0250 EXC 2008
7303I0250 EXC 2009
7360I0250 EXC 2009
7360J6250 EXC 2010
7303J6250 EXC 2010
7303J8250 EXC E-Starter 2010
8103E9250 EXC Factory 2005
7303E2250 EXC Six Days 2005
7303F2250 EXC Six Days 2006
7303G2250 EXC Six Days 2007
7303H2250 EXC Six Days 2008
7303I2250 EXC Six Days 2009
7303J2250 EXC Six Days 2010
7303D2250 EXC Six-Days 2004
630130250 SX 2003
6301D0250 SX 2004
6301E0250 SX 2005
6301F0250 SX 2006
6301G0250 SX 2007
6301H0250 SX 2008
6301I0250 SX 2009
6301J0250 SX 2010
630031250 SXS 2003
6300D1250 SXS 2004
6300E1250 SXS 2005
6300F1250 SXS 2006
6300G1250 SXS 2007
6375F0250 XC 2006
6375G0250 XC 2007
6375H0250 XC 2008
6375I0250 XC 2009
6375J0250 XC 2010
7376F3250 XC-W 2006
7375F3250 XC-W 2006
7375G3250 XC-W 2007
7376G3250 XC-W 2007
7376H3250 XC-W 2008
7375H3250 XC-W 2008
7375I3250 XC-W 2009
7376I3250 XC-W 2009
7375J3250 XC-W 2010
7403D0300 EXC 2004
7475D3300 EXC 2004
7422D0300 EXC 2004
7460D0300 EXC 2004
7475E3300 EXC 2005
7403E0300 EXC 2005
7460E0300 EXC 2005
7422E0300 EXC 2005
7403F0300 EXC 2006
7460F0300 EXC 2006
7460G0300 EXC 2007
7403G0300 EXC 2007
7403I1300 EXC 2009
7460I1300 EXC 2009
7460J6300 EXC 2010
7403J6300 EXC 2010
7403E2300 EXC Six Days 2005
7403F2300 EXC Six Days 2006
7403G2300 EXC Six Days 2007
7403I2300 EXC Six Days 2009
7403D2300 EXC Six-Days 2004
7460G1300 EXC-E 2007
7403G1300 EXC-E 2007
7403H1300 EXC-E 2008
7460H1300 EXC-E 2008
7403H2300 EXC-E Six Days 2008
7403J2300 EXC-E Six Days 2010
6475D0300 MXC 2004
6475F0300 XC 2006
6475G0300 XC 2007
6475H0300 XC 2008
6475I0300 XC 2009
6475J0300 XC 2010
7475F3300 XC-W 2006
7476F3300 XC-W 2006
7476G3300 XC-W 2007
7475G3300 XC-W 2007
7475H4300 XC-W 2008
7476H1300 XC-W 2008
7475I4300 XC-W 2009
7476I3300 XC-W 2009
7475J4300 XC-W 2010


Rechtlicher Hinweis für die Abnahme von originalen Ersatzteilen

1. Der Käufer ist unterrichtet, das die gewünschte Ware ausdrücklich für den Kunden beim Hersteller bestellt wird, da es sich bei den originalen Ersatzteilen um reine Fachhandelsware handelt. Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um Lagerware.

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3. Die Lieferzeit beträgt zwischen 8 und 10 Werktagen nach Zahlungseingang.


Motorrad Zubehör: KTM Auspuffanlagen
Gewicht: 1,00 Kg
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Lieferung

Der Versand von unseren Produkten wird per Kurierdienst (DHL, Hermes oder DPD) realisiert. In wenigen Ausnahmefällen wird eine Spedition eingesetzt. Dies erfolgt natürlich mit Absprache des Kunden. Die Zustellung erfolgt täglich von Montag bis Freitag. Der Kurierdienst liefert bis zur Bordsteinkante.

Die Lieferzeit von unseren Produkten erfolgt in der Regel zwischen 8- 10 Werktagen, da BIKKON.de 2 Packtage pro Woche realisiert. In einzelnen Fällen kann sich die Lieferung der Produkte zeitlich nach hinten verschieben. In diesen Fall informieren wir unsere Kunden umgehend.

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Die Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland. Kunden außerhalb von Deutschland, schreibe uns bitte eine Email an shop@bikkon.de oder rufe uns an Tel.: +49 (0)34 23 / 65 89 81

Shipping

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The delivery time of our products is usually between 8-10 working days since BIKKON.de realized 2 packing days per week. In some cases, the delivery of the products may be delayed in time. In this case, we inform our customers immediately.

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1. Lieferung frei Haus "EU" bis 10 kg = 24,90 €
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3. Lieferung frei Haus "OTHER WORLD WIDE"  bis 10 kg = 64,90 €
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer Fahrzeugteile

-Teileverkaufsbedingungen-

I. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

II. Lieferung und Lieferverzug

1. Die Lieferung von originalen Ersatzteilen erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand und eventuelle Kosten für einen erneuten Zustellungsauftrag. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

3. Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Verkäufers über.

4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5. Selbstabholung ist nur nach Absprache möglich.

III. Abnahme von originalen Ersatzteilen

1. Der Käufer ist unterrichtet, das www.bikkon.de die gewünschte Ware ausdrücklich für den Kunden beim Hersteller bestellt, da es sich bei den originalen Ersatzteilen um reine Fachhandelsware handelt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

3. Kann der Verkäufer Schadensersatz bei Rücksendung der Ware (Einlagerungsgebühr) verlangen, kan bis zu 20% des Kaufpreises betragen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 20% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

V. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund der Gesetzlage zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.

2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

4. Abschnitt V, Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI Haftung.

VI. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes:

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

VII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

VIII. Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge, Versicherungsverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:

Klingenberger & Kehl GbR
Dresdner Str. 10
D-04720 Döbeln
Deutschland

erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt.

Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.